Mein Kampf gegen Copytrack – Abzocke mit angeblichen Bildrechten

Am 15. Februar 2025 flatterte mir eine E-Mail ins Postfach, die mich erst einmal stutzig machte: Eine Firma namens Copytrack GmbH beschuldigte mich, ein Bild auf meiner Webseite ohne gültige Lizenz verwendet zu haben. Der Betreff klang dramatisch: „Berechtigungsanfrage / Unautorisierte Bildnutzung – Fall Nr. 88B88E“.

Im Schreiben hieß es, ich müsse entweder einen Lizenznachweis erbringen, eine nachträgliche Lizenz kaufen oder Schadensersatz leisten. Summe: knapp 400 Euro. Alternativ: Zahlung von 350 Euro „Schadensersatz“. Andernfalls drohten „Partneranwälte“ und „weitere rechtliche Schritte“.

Wer diese Mails kennt, weiß: Sie wirken auf den ersten Blick wie eine offizielle Abmahnung. Doch schon da beginnt die Täuschung.

Keine Abmahnung, sondern Drohkulisse

Juristisch gesehen handelt es sich hierbei nicht um eine Abmahnung. Copytrack ist keine Anwaltskanzlei und darf in Deutschland keine solche verschicken. Das Unternehmen verfügt lediglich über eine Inkasso-Lizenz – und mehr nicht.

Es handelt sich also um eine „Berechtigungsanfrage“. Diese Begriffsakrobatik ist Teil des täuschenden Charakters und soll vor allem eines: Druck erzeugen, Angst schüren, Zahlungsbereitschaft wecken. Eine rechtliche Grauzone.

Das Schreiben war gespickt mit juristisch klingenden Floskeln, Drohungen und Fristen. Eine Masche, die wohl aufgehen soll, wenn der Empfänger verunsichert ist – und einfach zahlt.

Das angeblich „illegal genutzte“ Bild

In meinem Fall war der Vorwurf nachweislich falsch. Das Bild hatte ich rechtmäßig über Pixabay heruntergeladen – mit CC0-Lizenz, also gemeinfrei. Die Urheberin, „Darkmoon-Art“, hat es 2018 unter dieser Lizenz veröffentlicht. Der Downloadlink und die Lizenzbedingungen sind bis heute öffentlich abrufbar.

Damit war klar: es liegt kein Rechtsverstoß vor.

Doch Copytrack verlangte trotzdem von mir, ich solle einen Lizenznachweis erbringen – während sie selbst keinen einzigen Nachweis lieferten, dass sie überhaupt befugt wären, die Rechte für dieses Bild geltend zu machen.

Das dubiose Firmengeflecht hinter YayImages

Als angeblicher Rechteinhaber wurde mir eine Firma namens „Yay Images“ präsentiert. Ein Blick auf deren Webseite genügt: kein Impressum, keine Rechtsform, keine klare Adresse. Gräbt man tiefer, landet man in einem Offshore-Geflecht. Die Spuren verlaufen sich in Hongkong, Norwegen und Kanada.

Für Laien ist unmöglich nachzuvollziehen, ob diese Firma überhaupt existiert, geschweige denn, Rechte besitzt. Aber genau darauf baut dieses dubiose System: Unsicherheit.

Meine Reaktion: Widerspruch und Strafanzeige

Ich reagierte nicht mit Zahlung, sondern mit Widerspruch. Ich forderte Nachweise ein – die Copytrack bis heute nicht erbracht hat.

Gleichzeitig stellte ich bei meiner örtlichen Polizeidienststelle eine Strafanzeige wegen versuchten Betrugs und versuchter Nötigung. Die Beamten prüften, fragten nach und gaben die Sache an die Staatsanwaltschaft weiter. Am Ende landete der Fall bei der Staatsanwaltschaft Berlin – Sitz der Copytrack GmbH.

Dort wurde das Verfahren eingestellt: „Kein strafbares Handeln erkennbar.“

Obwohl ich den täuschenden Charakter des Schreibens klar sah, wollte ich keine Energie in eine weitere Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft investieren. Der Aufwand wäre immens gewesen, der Ertrag gering.

Rechtsstaat light – wenn Wegschauen einfacher ist

Mit Bescheid vom 15. April 2025 stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gemäß § 152 Abs. 2 StPO ein:
„Von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen wird abgesehen. Es handelt sich vielmehr um eine zivilrechtliche Streitigkeit.“

Übersetzt heißt das: „Kümmern Sie sich doch bitte selbst drum – der Rechtsstaat ist gerade nicht zuständig.“

Das ist bezeichnend für ein System, das in der Theorie jede Täuschung und jeden Betrugsversuch verfolgen will, in der Praxis aber lieber auf Durchzug stellt. Während Bürger von Drohschreiben verunsichert und zur Kasse gebeten werden, winken die Behörden ab – zu komplex, zu mühsam, zu wenig spektakulär.

Für Betroffene fühlt sich das an wie: Gerechtigkeit gibt’s nur im Prospekt, nicht in der Lieferung.

Copytrack

Auszug aus dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Berlin (15. April 2025).

Polizei eingeschaltet – und warum Betroffene das trotzdem tun sollten

Besonders betonen möchte ich: Die Polizei hat meinen Fall ernst genommen. Das zeigt: Man ist als Betroffener keineswegs „allein gegen den Konzern“.

Ich möchte daher jeden ermutigen, ebenfalls Anzeige zu erstatten, wenn eine solche Copytrack-Mail ins Haus flattert. Je mehr Betroffene sich wehren, desto größer wird die Chance, dass dieses unseriöse Geschäftsmodell eines Tages auch juristisch in den Fokus rückt.

Systematische Methode – und wachsende Kritik

Mein Fall ist kein Einzelfall. Wer „Copytrack“ googelt, findet auf Plattformen wie Trustpilot seitenweise Negativbewertungen. Die Schilderungen ähneln sich frappierend: Drohmails, hohe Forderungen, vage bis gar keine Beweise.

Auch seriöse Juristen sind längst auf dieses Geschäftsmodell aufmerksam geworden. Mehrere Anwaltskanzleien [1][2] haben sich unter anderem mit der Frage beschäftigt, ob Copytrack überhaupt berechtigt ist, solche Schreiben zu verschicken. Manche sprechen von „unseriösen Methoden“, andere von möglichen unerlaubten Rechtsdienstleistungen.

Tatsächlich liegt sogar eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer vor – weil Copytrack wie eine Kanzlei auftritt, ohne eine zu sein.

Nachträgliche Legitimation – ein perfides Geschäftsmodell

Besonders bemerkenswert ist eine Information, die mir ein Polizeibeamter im Gespräch gab: Copytrack soll in manchen Fällen erst nach dem Versand ihrer Droh-Mail den angeblichen Rechteinhaber kontaktieren – um sich so im Nachhinein zu legitimieren.

Das bedeutet: Während Betroffene bereits Fristen, Summen und Drohungen im Postfach haben, läuft parallel die Anfrage bei den Rechteinhabern, ob man nicht gemeinsam Geld eintreiben könnte.

Eine Vorgehensweise, die das Geschäftsmodell entlarvt: Es geht nicht darum, bestehende Rechte seriös zu schützen – sondern darum, Fälle zu schaffen, die sich zu Geld machen lassen.

Das Grundproblem: Beweislastumkehr

Das eigentlich Skandalöse: Die Beweislast wird auf die Beschuldigten abgewälzt.

  • Copytrack: reicht eine vage Beschwerde ein.

  • Empfänger: soll nachweisen, dass er unschuldig ist.

Das wirkt fast wie eine Schikane:

  • Verbraucher sollen ihre Lizenzen archivieren wie Steuerunterlagen.

  • Unternehmen müssen nichts weiter tun, als automatisierte Mails zu verschicken.

Eine weitere Perfidie: Die Mails zielen offenbar gezielt auf Privatpersonen und kleine Webseitenbetreiber, die keine Rechtsabteilung im Rücken haben und schneller einknicken.

Tipps für Betroffene

Falls Sie ebenfalls eine Copytrack-Mail erhalten haben:

  1. Nicht in Panik geraten.

  2. Nichts vorschnell zahlen oder unterschreiben.

  3. Lizenznachweis sichern (Screenshots von Pixabay/Unsplash, Download-Datum, Lizenztext).

  4. Schriftlich Widerspruch einlegen und Nachweise von Copytrack verlangen.

  5. Juristischen Rat einholen – es gibt Musterantworten von spezialisierten Anwälten.

  6. Anzeige prüfen lassen, wenn der Verdacht besteht, dass keine Rechte vorliegen.

Fazit: Einschüchtern lassen? Nein, danke.

Copytrack hat meinen Fall am Ende selbst eingestellt – ohne Nachweise, ohne Entschuldigung. Für mich ist klar: Hier wird mit automatisierten Drohmails Geld verdient, und zwar auf dem Rücken derer, die sich nicht wehren können oder wollen.

Mein Rat: Bleiben Sie standhaft, kennen Sie Ihre Rechte, und lassen Sie sich nicht einschüchtern.

Denn eines ist sicher: Das Geschäftsmodell von Copytrack lebt nicht von Gerechtigkeit, sondern von Angst.

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